Regiert sein

“Regiert sein heisst unter polizeilicher Überwachung stehen, inspiziert, spioniert, dirigiert, mit Gesetzen überschüttet, reglementiert, eingepfercht, belehrt, bepredigt, kontrolliert, eingeschätzt, abgeschätzt, zensiert, kommandiert zu werden durch Leute, die weder das Recht, noch das Wissen, noch die Tugend dazu haben…

Regiert sein heisst, bei jeder Handlung, bei jedem Geschäft, bei jeder Bewegung versteuert, patentiert, notiert, registriert, erfasst, taxiert, gestempelt, vermessen, bewertet, lizenziert, autorisiert, befürwortet, ermahnt, behindert, reformiert, ausgerichtet, bestraft zu werden.

Es heisst, unter dem Vorwand der öffentlichen Nützlichkeit und im Namen des Allgemeininteresses ausgenutzt, verwaltet, geprellt, ausgebeutet, monopolisiert, hintergangen, ausgepresst, getäuscht, bestohlen zu werden; schliesslich bei dem geringsten Widerstand, beim ersten Wort der Klage unterdrückt, bestraft, heruntergemacht, beleidigt, verfolgt, misshandelt, zu Boden geschlagen, entwaffnet, geknebelt, eingesperrt, füsiliert, beschossen, verurteilt, verdammt, deportiert, geopfert, verkauft, verraten und obendrein verhöhnt, gehänselt, beschimpft und entehrt zu werden.

Das ist die Regierung, das ist ihre Gerechtigkeit, das ist ihre Moral.”

[Pierre Joseph Proudhon 1809 - 1854]

Während die eine Kraft mit Hilfe der Regierungstechnologien die andere lenkt, versucht die andere immer eine Art der Gegenkunst zu finden, um nicht regiert zu werden. Diese Gegenkunst ist laut Foucault die Kritik, die als die Kunst der freiwilligen Unknechtschaft, der reflektierten Unfügsamkeit und der Entunterwerfung zu verstehen ist.

In dieser Disziplinargesellschaft, deren Disziplinarwirkung vor allem von unten ausgeht, beschränkt sich die Aufgabe der Polizeiverwaltung daher nicht mehr auf die Jagd nach „dem Gegner des Souveräns“, der sich der Autorität einer Majestät widersetzt, oder nach „dem Feind der Gesellschaft“, der ein allgemeines Interesse verletzt. Die Polizei sucht zugleich nach der „Sub-Delinquenz“ wie „die Vergehen der Ruhestörung, des Aufruhrs, des Ungehorsams, des schlechten Benehmens“, also nach dem „Abweichler“, der von einer Regel, einem Durchschnitt, einer Anforderung, einer Norm abweicht. Gemeinsam mit Hilfe der Relaisstation der Polizei bilden alle in der Gesellschaft angelegten Disziplinareinrichtungen für Foucault nun ein großes „Kerkernetz“, in dem die Normalitätskontrollen über vielfältige „Normalitätsrichter“ in der gesamten Gesellschaft durchgeführt werden. Das heißt: „Wir leben in der Gesellschaft des Richter-Professors, des Richter-Arztes, des Richter-Pädagogen, des Richter-Sozialarbeiters; sie alle arbeiten für das Reich des Normativen; ihm unterwirft ein jeder an dem Platz, an dem er steht, den Körper, die Gesten, die Verhaltensweisen, die Fähigkeiten, die Leistungen. In seinen kompakten und diffusen Formen, mit seinen Eingliederungs-, Verteilungs-, Überwachungs- und Beobachtungssystemen war das Kerkersystem in der modernen Gesellschaft das große Fundament der Normalisierungsmacht.“

Durch die sozialen wohlfahrtsstaatlichen Sicherheitsdispositive werden zwar die soziale Frage und die Probleme der Daseinsvorsorge mehr oder weniger gelöst und der liberale Verfassungsstaat in den sozialen Verfassungsstaat verwandelt. Aber im Angesicht der integrierenden sozial-wirtschaftlichen Wohlfahrtsregulierungen und der dadurch entstehenden vielfältigen Disziplinarmaßnahmen, die weiterhin ein Milieu der Normalisierung gestalten, in dem Sozialarbeiter und Experten für Kinder, Alte, Behinderte, Alkoholiker, Drogenabhängige, Strafgefangene, Arbeitslose, alleinerziehende Mütter ständig, und zwar case by case, arbeiten, sind die Individuen immer mehr von den sozialen wohlfahrtsstaatlichen Sicherheitsdispositiven abhängig. In ihnen verlieren sie schließlich sogar ihre eigene Selbständigkeit, die ironischerweise genau von den sozialen Sicherheitsdispositiven versprochen worden ist.

Dass die Menschen heute allmählich im System der Sozialsicherheit ihre Selbständigkeit verlieren und dass die Menschen immer noch von dem auf einer bestimmten parteiischen Moral und bestimmten Weltanschauungen basierenden disziplinierenden Rechtssystem erfasst werden, gehört zur von Foucault befürchteten Krise der Regierung, von der der heutige soziale Verfassungsstaat unvermeidlich betroffen ist. In bezug auf diese scheint Foucault die Funktion und insbesondere die Rechtsstruktur des heutigen sozialen Verfassungsstaates als sehr zweifelhaft anzusehen: „Seit dem 19. Jahrhundert schlich sich in Gesellschaften, die sich als Rechtsgesellschaften – mit Parlamenten, Gesetzgebung, Gesetzbücher, Gerichten – darstellen, tatsächlich ein anderer Machtmechanismus ein, der keinen juristischen Formen gehorchte, dessen fundamentales Prinzip nicht das Gesetz, sondern eher die Norm war und dessen Instrumente nicht die Gerichte, das Gesetz und der Justizapparat waren, sondern die Medizin, die sozialen Kontrollen, die Psychiatrie, die Psychologie. Wir befinden uns also in einer Welt der Disziplin, in einer Welt der Regulierung. Wir glauben, wir befänden uns noch in einer Welt des Gesetzes, aber tatsächlich ist es ein anderer Typus von Macht, der auf dem Weg ist, sich zu bilden, mit Hilfe von Zwischenstationen, die nicht mehr juristisch sind.“ Damit will Foucault nicht sagen, „dass sich das Gesetz auflöst oder dass die Institutionen der Justiz verschwinden, sondern dass das Gesetz immer mehr als Norm funktioniert, und die Justiz sich immer mehr in ein Kontinuum von Apparaten (Gesundheits-, Verwaltungsapparaten), die hauptsächlich regulierend wirken, integriert. Verglichen mit den Gesellschaften vor dem 18. Jahrhundert befinden wir uns jetzt in einer Phase, in der das Rechtliche im Rückgang ist. Lassen wir uns nicht täuschen durch die Erfindung geschriebener Verfassungen auf der ganzen Welt seit der Französischen Revolution, durch die zahllosen und ständig novellierten Gesetzbücher, durch eine unaufhörliche und lärmende Gesetzgebungstätigkeit: das alles sind Formen, die eine wesenhaft normalisierende Macht annehmbar machen.“

Darüber kann wohl kein Zweifel bestehen, dass man aus dieser im heutigen sozialen Verfassungsstaat auftauchenden Krise der Regierung entkommen sollte, welche zugleich durch die unablässig störenden Machtgefechte der Disziplin und der Gouvernementalität ausgelöst wird.

Die Arbeit der Befreiung bedient sich jedoch weder der Rechtstechniken des Verfassungsstaates noch anderer möglicher objektiver Institutionen bzw. Programme. Was dieser zugrunde liegt, liegt für Foucault vielmehr in der historisch-kritischen Ontologie des Selbst. Durch diese historisch-kritische Ontologie des Selbst werden zunächst die Grenzen herausgefunden, die das Subjekt gelegentlich prägen, bestimmen und unterwerfen, und dann „neue Formen der Subjektivität“ aufgebracht, die diese unterwerfenden Grenzen, das heißt „die Art von Individualität, die man uns jahrhundertlang auferlegt hat“, zurückdrängen können.

Dass jeder einzelne sich wie ein Kunstwerk begründen, herstellen und anordnen kann und muss, ist nämlich das, was Foucault als „die Ästhetik der Existenz“ bezeichnet, welche dem Einzelnen die Möglichkeit gibt, sich sowohl negativ aus den von außen regierten Zuständen zu befreien als auch positiv selbst regieren zu können. Daraus entsteht eine dem Einzelnen zukommende relative Autonomie bzw. ein Freiheits und Verhaltensspielraum gegenüber den sozialen und politischen Verhältnissen, sei es gegenüber der Normalisierungswirkung durch die disziplinierenden Gesetze, sei es gegenüber der Gefahr des Selbständigkeitsverlustes durch die global integrierenden Sozialsicherheitsdispositive, die dem heutigen sozialen Verfassungsstaat inhärent sind.

Auszüge aus:

„Umdenken des Verfassungsstaates im Anschluß an Michel Foucault“
Yu-Lin Chiang
(Juristische Reihe TENEA/www.jurawelt.com; Bd. 50)

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13794/tenea_juraweltbd50.pdf

Einen Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail wird niemals veröffentlicht oder weitergegeben.