Staatlich angeordnete Zwangsarbeit für erwerbsfähige langzeitarbeitslose Hilfebdürftige über 18 mit mindestens 2 Vermittlungshemmnissen - finanziert durch Leistungen der “Beschäftigungsförderung” an ausgesuchte Arbeitgeber, wobei es unerheblich ist, ob der Arbeitgeber eine natürliche oder juristische Person, öffentlich- oder privatrechtlich organisiert, erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtet ist oder welcher Branche der Arbeitgeber zugeordnet ist.
Die Förderung der Leistungen zur Beschäftigungsförderung darf sich aus Gründen des Wettbewerbs nicht auf nur wenige Arbeitgeber konzentrieren, sondern muss die Vielfalt und Breite des gesamten Arbeitsmarktes erfassen.
Weigert sich der erwerbsfähige Hilfebedürftige nach eingehender Beratung trotz Belehrung über die Rechtsfolgen, eine mit einem Beschäftigungszuschuss geförderte Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen ebenso wie eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund nachzuweisen (§ 31 Abs. 1 S.1 Nr. 1c SGB II), erfolgt die Absenkung (ggf. der Wegfall) des Alg II nach den Regelungen des § 31 SGB II (Verwaltungsakt).
Beendet der Arbeitnehmer das geförderte Arbeitsverhältnis oder gibt er durch arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für dessen Beendigung und wird er dadurch erneut hilfebedürftig, fällt dieses Verhalten unter § 31 Abs. 4 Nr. 3 SGB II. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer auch während der Förderung nach § 16a SGB II hilfebedürftig war. Maßgeblich ist, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige vor der Aufnahme der geförderten Beschäftigung über diese Rechtsfolgen belehrt wurde.
Absenkungsstufen:
1. Stufe 30%
2. Stufe 60%
3. Stufe 100%
Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes II nach Satz 2 kann der Träger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.
Reicht das immer noch nicht?
Zukünftig kann jeder zukünftige Arbeitnehmer von der “Bundesagentur für Leiharbeit” zu jeder Art von Arbeit an jedem Ort der Welt gezwungen werden. Wer Widerstand leistet, darf als Zuchtmittel für seine eigene Arbeit auch noch bezahlen. Wo leben wir denn eigentlich?
Fazit: Wenn nicht bald etwas passiert, erleben wir ein neues Wirtschaftswunder über welches wir uns nicht wundern dürfen. Wir haben ein Grundrecht auf freie Arbeitswahl und ein Grundrecht auf Vertragsfreiheit! Nötigung ist ein Straftatsbestand - auch für Parlamentarier.
Wir haben Arbeit für Sie - es kostet Sie nur 99 Cent die Stunde!
Arbeitsmarkt? Ich bin doch nicht blöd!







5 Kommentare
Es wird Zeit dieses Land zu verlassen !
Rechtsbruch durch Ämter und Behörden - es fehlen nur noch die ” Braunen Stiefel ” !
Heil …Kanzler Dir !
grüßle
jms
Nein - es wird Zeit etwas zu tun. Nicht dagegen, sondern für etwas Anderes! Noch ist die Zeit des Bleibens. Es gibt auch kein “Anderswo” mehr. Wenn wir es nicht ändern, werden wir in spätestens 10 Jahren in einem Realitätsgebilde leben, welchen ich weichgespülten Faschismus - Popfaschismus nenne. Grüßle an die Sonne retour. Apropos Sonne - was hältst Du vom Film “Zeitgeist”?
MvB
Genauso sehe ich das auch!
Die Freiheit verteidigen - eine Anleitung
Besten Gruß
aristo
Nun, dies ist die logische Fortentwicklung des gesamten Arbeitszwangskonzeptes in Deutschland, das europaweit eingeführt wird.
Ein-Euro-Jobs sind Zwangsarbeit, die Dauerpraktika von mehreren Monaten Länge sind verdeckte Zwangsarbeit…
und nun die sanktionsbewehrte Arbeitsförderung.
Bis zur allgemeinen Wehrertüchtigung besonders für U25 ist es nur noch ein kleiner Schritt.
Der sogenannte Arbeits-Markt
Unsere Politiker und Wirtschaftsexperten beschwören immer wieder, dass der Arbeitsmarkt belebt werden müsse. Damit meinen sie im speziellen, dass Arbeitskräfte immer flexibler auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes reagieren müssten. Es muss mehr Markt geben und die Gesetze des Marktes sollten sich frei entfalten, Markt, Markt, Markt, hört man überall. So schauen wir uns diesen sogenannten Arbeitsmarkt mal genauer an. Ein Markt besteht aus einer geregelten Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, so sagen es uns die Wirtschafsexperten richtigerweise immer wieder. Das bedeutet also auch, dass man ein Produkt oder eine Dienstleistung aufgrund von Mängeln oder anderen Unzulänglichkeiten ablehnen darf. Niemand würde auf die Idee kommen, einen Käufer auf einem Wochenmarkt ein Produkt aufzuzwingen oder einem Händler einen bestimmten Preis vorzuschreiben. Das wäre dann kein freier Markt und der Diktator hätte sicherlich mit Strafverfolgung aufgrund von Nötigung zu rechnen.
Nun schauen wir uns in diesen Zusammenhang unseren Arbeitsmarkt an: Dort ist es spätestens seit Hartz-IV legitim, Menschen vorzuschreiben, jede auch nur angebotene Arbeit zu jeder Bedingung - sei es die Art der Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Arbeitsweg und Arbeitslohn - anzunehmen. Abgesehen davon, dass damit gegen das im Grundgesetz Artikel 12 zugesicherte Recht auf freie Berufswahl und das Verbot von Zwangsarbeit verstoßen wird, handelt es sich hiermit eben nicht um einen freien Markt! Vergleichen wir das mit dem freien Partnermarkt: Stellen Sie sich vor, Sie leben bereits einige Zeit allein und suchen auf dem Partnermarkt einen neuen Lebenspartner. Dazu wenden Sie sich an eine Partnervermittlungsagentur, die Sie dafür bezahlen. Nach kurzer Zeit bekommen Sie einige Angebote vorgeschlagen. Leider erscheinen Ihnen die angepriesenen Traumpartner, eher wie aus einem Alptraum ausgebrochene Frankensteins und Sie lehnen dankend ab. Auf einem freien Markt dürfen Sie das! Doch, anstatt sich damit abzufinden, setzt Sie die Partnervermittlungsagentur unter Druck und droht Ihnen damit, Sie aus Ihrer Wohnung zu verwiesen, sollten Sie kein Angebot annehmen. Per Gesetz dürfen die das, erfahren Sie erstaunt. Wenn Sie nur lang genug auf der Straße gehaust haben, werden Sie schon freiwillig Zuflucht beim Alptraumpartner suchen. Spätestens beim ersten Winterfrost, wird Ihnen alles egal ein. So in etwa stellen sich unsere Wirtschaftsexperten den Arbeitsmarkt vor, würde ein freier Markt funktionieren.
Man muss sich schon fragen, warum unser Arbeitsmarkt nach vielen Jahrzehnten stetiger Produktivitätssteigerungen für die Arbeitenden immer destruktiver wird, so dass immer mehr arbeitende Menschen innerlich Kündigen oder man froh sein muss, damit sie sich überhaupt engagieren. Genauso wenig, wie man die Attraktivität von Alptraumpartnern erhöht, indem man diese immer unattraktiver macht, motiviert man keinen psychisch und geistig gesunden Menschen zu einer Arbeit, indem man ständig die Normen erhöht, Arbeitszeiten verlängert und gleichzeitig die Löhne senkt oder indem man ihn hungern und dursten lässt. Genauso aber, wie jeder gerne einen Beziehungspartner zum Leben, Lieben und Glücklichsein hätte, will wirklich jeder Mensch eine befriedigende Tätigkeit ausüben, die zudem einen angenehmen Lebensstandard beschert. Und warum funktioniert das nach jahrzehntelangen Produktivitätssteigerungen immer schlechter? Warum werden die Alptraumjobs immer zahlreicher? Weil ein wichtiger Marktteilnehmer noch nicht erwähnt wurde, dieser aber privilegiert ist. Wie meine ich das?
Damit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt gewerkelt werden kann, müssen vorher meistens Investitionen von den Unternehmen getätigt werden. Für diese Investitionen bekommen Kapitalgeber das Privileg, weitere Zuschüsse in Form von Zinsen oder Renditen einstreichen zu dürfen. Diese Kapitaleinkommen müssen genau wie Arbeitslöhne und Sozialleistungen auf dem Arbeitsmarkt erwirtschaftet werden. Gibt es zu geringe Kapitaleinkommen, wird nicht investiert und das Kapital liquide gehalten. Erst wenn dieser Zuschuss, eine für den Kapitalgeber angemessene Höhe erreicht hat, wird das Kapital für Investitionen frei gegeben. Der Kapitalgeber kann also ein Angebot ausschlagen, währenddessen die Zuschuss-Erwirtschafter auf dem Arbeitsmarkt immer “flexibler” reagieren müssen. Durch den Zinseszins-Effekt, sind die realen Größen der Kapitaleinkommen fortwährend am wachsen, jedoch die erwirtschafteten Werte auf dem Arbeitsmarkt durch Marktsättigung immer weniger. Dadurch ist das Gleichgewicht zwischen Kapitaleinkommen und Einkünfte aus Arbeit ständig gestört.
Weil sich also, ein Markteilnehmer über Gebühr auf dem Markt bedienen darf, müssen alle anderen bluten, schwinden Unternehmensgewinne des Mittelstandes, werden Löhne und Sozialleistungen gesenkt, müssen die Menschen immer mehr arbeiten, werden Hartz-IV-Empfänger diktatorisch zu jeder Arbeit gezwungen. Im Gegensatz dazu hofiert man Finanzinvestoren und schmeißt ihnen obendrein, auf dem Arbeitsmarkt erwirtschaftete Fördergelder, nur so nach. Sie wissen ja, die Zuschusshöhe muss hoch genug sein und die Ansprüche werden immer höher. Mittlerweile gibt es laut einer Studie der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung eine Gesellschaftsschicht, in der ganze Generationen sehr gut ausschließlich von Zinsen leben können. (1) Wo doch sonst der Leistungsgedanke in fetischistischer Manie propagiert wird, tut man so, als wäre es eine herausragende Leistung, immense Summen an Zinsen zu kassieren. Wo sonst Sozialleistungen gebrandmarkt werden, hüllt man sich bei leistungslosen Kapitaleinkünften zumeist in Schweigen. “Wer nicht arbeitet, soll nicht essen.” - wird lauthals propagiert, wobei kaviaressende und sekttrinkende Kapitalschmarotzer aus der Diskussion ausgenommen werden. Der Hinweis auf eine Neiddebatte entfällt, wenn dadurch Menschen zur Mehrarbeit für immer weniger Arbeitslohn gezwungen werden. Das grenzt bereits an moderner Sklaverei! Doch was ist die Lösung?
Um Kapitalgeber auch ohne Zuschüsse zur Kapitalfreigabe für Investitionen in Arbeit zu bewegen, ist es notwendig, den Vorteil der Kapitalzurückhaltung zu neutralisieren. Man muss das Kapital und seine Ansprüche zur Mäßigung zwingen, damit die Zwänge auf dem Arbeitsmarkt verschwinden! Dies kann man erreichen, indem man eine Gebühr auf liquide gehaltenes Kapital erhebt, wie es von der Freiwirtschaft gefordert wird. Dann wachsen die Kapitalvermögen nicht mehr “automatisch” durch den Zinseszinseffekt, müssen sich auch “Gutbetuchte” irgendwann wieder am Arbeitsmarkt beteiligen. Der Hinweis, dass jeder der dazu in der Lage ist, einer Beschäftigung nachgehen sollte, stimme ich zu, wenn sich wirklich jeder daran beteiligen würde! Das wäre auf einem wirklichen Arbeitsmarkt sicherlich kein Problem, denn dann hätten wir die Zustände wie zu Zeiten um 1965, als Kapitalkosten nur eine geringe Rolle spielten, mit der aktuellen Arbeitsproduktivität. Eine Zwanzig-Stunden-Arbeitswoche wäre der Regelfall und Arbeitslosigkeit eine Randerscheinung. Ausreichende Sozialleistungen und ein ausgewogenes Arbeitsrecht würden mögliche Ausbeutung durch Unternehmer begrenzen. Auch Unternehmer wissen genau, dass Autos keine Autos kaufen. Niemand müsste zu einer Arbeit gezwungen werden, denn allein die Lohnhöhen wären Anreize genug. Da das Bruttosozialprodukt jedes Jahr am Arbeitsmarkt gesteigert wurde, muss auch jedes Jahr mehr Wohlsstand an die Arbeitenden verteilt werden!
1) taz vom 18.10.2006, S. 20, 126 Z. (TAZ-Bericht), CAROLA RÖNNEBURG, Das neue Stabilisariat - Die FDP entdeckt in einer Gesellschaftsstudie die “Oberschicht” und wundert sich http://www.taz.de/pt/2006/10/18/a0189.1/text
One Trackback/Pingback
[...] Letzter Schritt zur Etablierung eines Billiglohnmarktes ab dem 01. April 2008! [...]
Einen Kommentar hinterlassen