Jobcenter sind auskunftspflichtig - Gespräch mit Elke Breitenbach

Über die Ausgabe öffentlicher Steuergelder muß informiert werden. Gespräch mit Elke Breitenbach - Interview: Gitta Düperthal.

(Elke Breitenbach ist arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin)

Weder im Berliner Jobcenter Pankow noch beim Träger für Beschäftigungsmaßnahmen BBJ e.V. sieht man die Notwendigkeit, sich kritischen Fragen der Presse zu stellen. Selbst Zahlen werden verweigert, in welche spezifischen Beschäftigungsmaßnahmen öffentliche Gelder fließen. Dabei nimmt man wissentlich in Kauf, das Berliner Pressegesetz, in dem eine Auskunftspflicht von Behörden festgelegt ist, zu brechen. Zunehmend ist mangelnde Transparenz festzustellen. Haben Sie Kenntnis davon?

Ich höre gelegentlich von Journalistinnen und Journalisten, daß ihnen seitens der Jobcenter Auskünfte vorenthalten werden — beispielsweise auch über Angaben, die allgemein zugänglich sind. Das halte ich für inakzeptabel. Wenn es sich um strukturelle Daten oder allgemeines Verwaltungshandeln geht, sind öffentliche Stellen auskunftspflichtig, sofern nicht Geheimschutzinteressen dagegen stehen. Letzteres läßt sich bei Jobcentern ausschließen, und deshalb sind sie gegenüber der Presse auskunftspflichtig.

Millionen Euro Steuermittel von Bürgerinnen und Bürgern fließen in solche Maßnahmen, aber die öffentliche Kontrolle durch die Medien wird immer schwieriger. Wie ist das Ihrer Ansicht nach politisch zu werten?

Die doppelte Trägerschaft der Jobcenter, also die Zuständigkeit der Regionaldirektion, als Teil der Bundesagentur, einerseits und die der Bezirke andererseits ist ein Teil des Problems. Über die Rechtmäßigkeit dieser doppelten Trägerschaft wird das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr entscheiden. Ich hoffe, daß es dann eindeutige Zuständigkeiten und damit auch klare Verantwortlichkeiten gibt.

Die Verwendung der Gelder wird kontrolliert — allerdings für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar. Im einzelnen Jobcenter macht das die Trägerversammlung, auf Bundesebene der Bundestag. Schwierig ist es für uns Politiker auf Landesebene — wir sind wie die Presse auf Informationen der Jobcenter oder der Regionaldirektion angewiesen. Unabhängig von den Geldern gibt es weitere Fragen. Zum Beispiel folgende Probleme betreffend: Berücksichtigen die Jobcenter besondere Erfordernisse bei der Beratung von gehörlosen Menschen? Oder: Wie ist die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes von einem Ein-Euro-Jobber im Einzelfall? Das heißt: Ich erfahre durch Zufall von einem Missstand und muss mir dann im Jobcenter eine mögliche Ansprechperson suchen — aber reden muss dort niemand mit mir. Das erschwert die Kontrolle bei der Umsetzung der Hartz- Gesetze oder die Unterstützung einzelner Betroffener durch Abgeordnete in den Landesparlamenten.

BBJ-Geschäftsführer Rolf Karg reagierte auf eine jW-Nachfrage: »Ihre Sache ist mir nicht so wichtig.« Er wollte sich nicht festlegen, ob er überhaupt zu antworten gedenkt, oder — falls doch — wann das sein sollte. Wie finden Sie das?

Ich gehe davon aus, daß die Träger vermuteten Leistungs- und Subventionsmissbrauch ausräumen wollen — das müsste eigentlich in ihrem Interesse liegen. Ansonsten müssen sich die Stellen darum kümmern, die für die Kontrolle öffentlicher Mittel zuständig sind. Dabei gibt es keinen Spielraum für eine individuelle Entscheidung über die Frage, ob etwas wichtig sei oder nicht.

Wie können Struktur und Aufbau der Jobcenter transparenter gestaltet werden, damit Bürgerinnen und Bürger Kenntnis darüber erlangen, wie ihre Steuergelder investiert werden? Es kann doch nicht sein, daß jede Sozialreportage zum Thema Hartz IV als investigativer Journalismus ausartet, weil Behörden sich verweigern?

Hier ist der Bundestag gefordert, eindeutige Regelungen zu treffen, die Transparenz und breite Information gegenüber der Öffentlichkeit gewährleisten.

– Quelle: http://www.jungewelt.de/2007/11-21/055.php

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